Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Bernd Olschner GmbH

 Ultraschallreinigungen & Verfahrenstechnik

 

Allgemeines:

Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund nachstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen und gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen – insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden –verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

  1. Angebot, Beschaffenheit und Schriftform
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder mit der Ausführung beginnen. Änderungen und Ergänzungen sollten schriftlich festgehalten werden. Individuelle Absprachen – auch mündliche bleiben hiervon unberührt und haben Vorrang. Aus Beweisgründen wird empfohlen, solche Abreden schriftlich festzuhalten. Angebotsunterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  3. Unsere Angaben über die Beschaffenheit der Ware, wie z. B. Muster, Proben, Analysen, Zeichnungen, Gewichts-, Qualitäts- und Maßangaben sowie Normen, dienen der Beschreibung und Orientierung. Geringfügige, handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit der Ware zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Eine verbindliche Garantie übernehmen wir nur, wenn wir dies ausdrücklich und schriftlich bestätigen.
  1. Kaufpreis und Zahlung
  2. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise ab Lager, zuzüglich Verpackung, Transport, Versicherung und gesetzlicher Umsatzsteuer.
  3. Bei Erstbestellungen neuer Kunden liefern wir ausschließlich gegen Vorkasse. Nach erfolgreicher Geschäftsbeziehung gelten – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde – unsere Rechnungen als innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsstellung und Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Individuell vereinbarte Zahlungsziele bleiben hiervon unberührt.
  4. Bei Abrufaufträgen oder Lieferfristen von mehr als 3 Monaten sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn und soweit sich unsere Selbstkosten (insbesondere Material-, Lohn- oder Energiekosten) erhöhen. Die Preisanpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem die Kostensteigerung tatsächlich eingetreten ist.
  5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB: neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die gesetzliche Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  6. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  7. Wir behalten uns vor, Lieferungen auch bei Bestandskunden nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich beeinträchtigen und dadurch die Bezahlung unserer offenen Forderungen gefährdet erscheint.
  1.  
  2. Lieferfrist, Lieferverzug und Annahme
    1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 15 Werktage ab Bestellungseingang. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf die rechtzeitige Versendung der Ware. Wir sind verpflichtet, die
    2. Ware so rechtzeitig zu versenden, dass eine fristgerechte Ankunft unter gewöhnlichen Transportbedingungen gewährleistet ist.
    3. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie vor Eingang einer ggf. vereinbarten Anzahlung.
    4. Wir sind im zumutbaren Umfang zu Teilleistungen berechtigt.
    5. Wird die Lieferung durch Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände verzögert, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Wir werden den Käufer unverzüglich über solche Hindernisse und deren voraussichtliche Dauer informieren.
    6. Geraten wir in den Lieferverzug, ist der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Unsere Haftung beim Lieferverzug beschränkt sich auf den Rechnungswert der Waremenge, mit deren Lieferung wir in Verzug geraten sind. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, insbesondere auf Ersatz von mittelbaren Schäden oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

 

  1. Lieferung und Gefahrenübergang
  2. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Die Gefahren ab Lieferstelle gehen stets zu Lasten des Käufers, auch bei frachtfreien Lieferungen bzw. Lieferungen frei Haus , außer wenn wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen von unserem Lager aus durchführen. Für den Fall, dass vertraglich nichts vertraglich vereinbart wurde, können wir selbst über die Art des Versands ( Verpackung, Versandweg, Transport-unternehmen) bestimmen. Käufer trägt die Kosten für die Versendung.
  3. Bei Abholung von der Lieferstelle obliegen dem Käufer bzw. seinen Beauftragten das Beladen des Fahrzeugs und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Gefahrguttransports.
  4. Das Abladen und Einlagern der Ware ist in jedem Falle Sache des Käufers.
  5. Soweit unsere Mitarbeiter beim Abladen und Beladen darüber hinaus behilflich sind und hierbei Schäden an der Ware oder sonstige Schäden verursachen, handeln sie auf das alleinige Risiko des Käufers und nicht als Erfüllungsgehilfen.
  6. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend bei der Belieferung durch dritte Beförderungsunternehmen, soweit aus deren Verhalten eine Haftung des Verkäufers hergeleitet werden könnte. Die Haftung der Dritten bleibt unberührt.
  7. Die vorbehaltlose Übernahme der Ware durch den Käufer, den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für die richtige Menge sowie für eine einwandfreie Umhüllung und Verladung.

 

  1. Verpackung
  2. Unsere Reinigungsmittel, einschließlich der als Gefahrgut einstuften Produkte, werden ausschließlich in hierfür zugelassenen Kunststoffgebinde verpackt.
  3. Eine Rücknahme von Verpackungen erfolgt nur, wenn diese vollständig entleert, unbeschädigt und gemäß den gefahrgut- und gefahrstoffrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß etikettiert sind.
  4. Unsere Gebinde dürfen weder umetikettiert noch mit anderen Gütern befüllt werden.
  5. Der Käufer ist verpflichtet, die leeren Gebinde für den Rückversand ordnungsgemäß zu verpacken und uns vorab die Anzahl der abzuholenden Gebinde bzw. Versandeinheiten mitzuteilen.

Werden uns Verpackungen zurückgegeben, die mit Fremdgütern befüllt sind oder es sich um Fremdverpackungen handelt, sind wir berechtigt, die ordnungsgemäße Entsorgung vorzunehmen und die hierfür entstehenden Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Können die in den Verpackungen enthaltenen Reste nicht eindeutig identifiziert werden, sind wir stattdessen

berechtigt, diese Verpackungen an den Käufer auf dessen Kosten zurückzugeben.

  1. Eigentumsvorbehalt
  2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf neue Sachen, die durch Vermischung, Verarbeitung oder Verbindung mit unseren Produkten entstehen, sowie auf Waren, die mit unseren Reinigungsmitteln behandelt worden sind. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten oder weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt er bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

 

  1. Prüf- und Rügepflichten des Kunden, Gewährlestungsrechte
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware einschließlich der Verpackung unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres seit Ablieferung der Ware oder – bei Produkten mit kürzerer Mindesthaltbarkeit – bis zum Ablauf dieser Haltbarkeit. Kommt der Käufer seinen vorgenannten Pflichten nicht nach, gilt die Ware als genehmigt. Dies gilt nicht, soweit wir Mängel arglistig verschwiegen haben oder uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
  3. Transportschäden sind gegenüber dem Frachtführer auf den Frachtpapieren zu dokumentieren und uns unverzüglich, schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Transportschäden sind nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  4. Maßnahmen zur Schadensminderung oder unsere Beteiligung an Verhandlungen über Rügen stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar. Durch solche Handlungen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst unzureichend war.
  5. Für Sachmängel leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar ist, kann er Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  1. Haftung
  2. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den nachstehenden Regelungen unberührt, ebenso Fälle, in denen wir bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit auf für fahrlässige Vertragsverletzung haften.
  3. Für Schäden, die durch Warenmängel, irrtümliche Falschlieferung oder Mängel der Verpackung an Rechtsgütern des Käufers einschließlich seines Vermögens entstehen, haften wir wie folgt:
  • Soweit Schäden durch Einhaltung der Prüfpflichten des Käufers hätten vermieden werden können, ist jede Art der Haftung unsererseits ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter zurückzuführen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
  • Soweit Schäden trotz Einhaltung der Prüfpflichten des Käufers entstehen, haften wir nur für vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung.
  1. Wir haften nicht für die Eignung der Ware für die vom Käufer beabsichtigten Zwecke, es sei denn, der beabsichtigte Zweck ist schriftlich Vertragsinhalt geworden.
  2. Auskünfte über Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen und gelten lediglich als unverbindliche Hinweise. Sie befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Wir haften nur im Fall vorsätzlicher und grobfahrlässiger schriftlicher Beratung.
  3. Anwenderspezifische Beratung, Auskünfte oder Empfehlungen erfolgen aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Muster oder Versuchsreihen. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben werden von uns nicht auf Vollständigkeit oder Richtigkeit überprüft und liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Die Verwendung vom Produkt liegt ebenfalls in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden. Wir haften nur im Fall vorsätzlicher und grobfahrlässiger schriftlicher Beratung.
  4. Mängelansprüche des Käufers verjähren innerhalb eines Jahres seit Ablieferung der Ware oder – bei Produkten mit kürzerer Mindesthaltbarkeit – bis zum Ablauf dieser Haltbarkeit.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Verjährungsregelungen gelten nicht in den Fällen, in denen uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
  1. Genehmigungen, Umweltschutz

Für die Erteilung behördlicher Genehmigungen stehen wir nicht ein. Der Kunde sichert zu, dass er die Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften beachten wird.

  1. Datenspeicherung

Wir speichern im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen anfallende personenbezogene Daten über den Kunden. Diese Daten behandeln wir vertraulich und ausschließlich für den Zweck unserer Geschäftstätigkeit.

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Für diese Verkaufs- und Lieferbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns als Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für Vollkaufläute ist unser Geschäftssitz in Moos-Bankholzen.

Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollen an Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten liegen.

Moos, Oktober 2025

Bernd Olschner GmbH